BITV 2.0 FÜR IHREN AUFTRITT

Barrieren vermeiden und abbauen

Ihre Vorteile

Barrierefreiheit ist ein Service für alle Nutzer Ihres Web-Angebots.

Warum?
Weil ein guter Kontrast nicht nur Sehbehinderten hilft, sondern jedem Nutzer, der Ihre Website mobil aufruft.
Mobiles Surfen ist selbstverständlich. Wann immer also ein Nutzer sein mobiles Gerät draußen oder in entsprechenden Lichtverhältnissen verwendet, ermöglichen ihm barrierefreie Kontraste das angenehme Nutzen Ihrer Seite.

International ist es längst Best Practice als Teil der Nutzer-Experience Websites barrierefrei zu gestalten.

Selbst für den Ranking-Algorithmus von Google ist Barrierefreiheit ein Kriterium. Barrierefreiheit wirkt sich somit unmittelbar auch auf Ihre Auffindbarkeit im Netz aus.

Sie haben multimediale Inhalte auf Ihrer Seite?
Barrierefreiheit verlangt Alternativen für Medieninhalte, dass alle Nutzer, unabhängig ihrer sensorischen Einschrängkung, Zugang zu den Inhalten erhalten.
Jeder Nutzer, der:

  • unterwegs Ihre Videos anschauen möchte,
  • Untertitel anschaltet, damit er mitlesen kann, weil seine Umgebung zu laut ist
  • oder direkt aus einem Transkript kopiert, um auf praktische Weise mit Ihren Informationen zu arbeiten, profitiert von der Barrierefreiheit Ihrer Medieninhalte.

Fazit

Für Barrierefreiheit macht es keinen Unterschied, ob ein Nutzer dauerhaft oder nur temporär (durch einen gebrochenen Arm oder ähnliches) eingeschränkt ist - Ihre Seite ist für jeden jederzeit bedienbar.

Barrierefreiheit macht Ihre Website nutzbar und Ihre Inhalte erreichbar für jeden Nutzer, egal welche Barrieren existieren, temporär oder permanent und egal in welcher Umgebung er sich befindet.

Die Inhalte Ihrer Website erreichen jeden.

Sie möchten erfahren wie?
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Dies ist der erste Schritt auch die freie Wirtschaft in die Pflicht zu nehmen, ihre online Angebote barrierefrei zu gestalten.

In einem ersten Schritt wird hier ein besonderer Fokus auf Web-Shops und Web-Shop-ähnliche Workflows gelegt, wie z.B. Veranstaltungsanmeldungen.

Als Kriterien für die Barrierefreiheit gelten hier die WCAG, BITV und EN 301 549.

Entwicklung der BITV 2.0

Betrachtet man darüber hinaus weltweit die Einhaltung der Richtlinien gemäß der WCAG 2.0, so ist diese bereits seit dem 11. Dezember 2008 verpflichtend und wird so zum Beispiel in den USA bereits als Web-Standard angesehen.

Die Europäische Richtlinie 2016/2102 stellt noch weitere Anforderungen, die ebenfalls in dem BGG und der BITV 2.0 aufgenommen wurden. Mittlerweile wird die Einhaltung der Richtlinien somit auch stärker durch die Überwachungsstellen des Bundes geprüft.

Es ist zudem absehbar, dass die Verpflichtung auch für die Wirtschaft, Verbände und Webauftritte der Zivilgesellschaft kommen wird.

Definition

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) soll eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten (§ 1Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.).
Sie gilt insbesondere für Websites, mobile Anwendungen, elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe und grafische Programmoberflächen (§ 2Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.).