Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Am 28. Juni diesen Jahres ist der Stichtag für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Der Bund nimmt mit diesem Gesetzt auch zum ersten Mal die private Wirtschaft in die Pflicht, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.

Bisher waren nur öffentliche Webseiten und Webseiten des Bundes dazu verpflichtet, ihr Online-Angebot barrierefrei anzubieten. Die Einhaltung der Barrierefreiheit nach den Vorgaben der EU wird in regelmäßigen Abständen von den Überwachungsstellen des Bundes und der Länder überprüft.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtet sich nun an Unternehmen, die Produkte im Bereich des Online-Handels, Hardware oder Software anbieten. Außerdem richtet es sich an Unternehmen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher in den genannten Bereichen und dem überregionalen Personenverkehr oder in Bankdienstleistungen Services anbieten.

Hologramme über einer Laptoptastatur, die Symbole für Web-shop und online shopping zeigen.


Das Gesetz geht hier besonders auf sogenannte Webshops ein, also Bereiche auf einer Webseite, die einen Warenkorb-Workflow abbilden oder einen Verbrauchervertrag abschließen. Aber auch Veranstaltungsanmeldungen und digitale Produkte, wie zum Beispiel eBooks sind betroffen. Zudem stellt das Gesetz nur einen ersten Schritt dar, auch die private Wirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Die Tendenz wird sein, dass Barrierefreiheit zunehmen verpflichtend wird.

Aus diesem Grund lohnt es sich, so früh wie möglich in Barrierefreiheit einzusteigen und nicht nur die Anforderungen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu prüfen, sondern generell das eigene Online-Angebot barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit ist nicht nur ein Nice-to-have oder eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch ein Best-Practice und eine soziale Verantwortung.

Wie Sie damit am besten einsteigen, warum es sich lohnt und wie sie erst einmal einen Überblick gewinnen, zeigen wir Ihnen in unserer monatlichen Einstiegsveranstaltung.